Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 2026-08-05 (Entwurf)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für die Miete von Sport- und Freizeitausrüstung (Fahrräder, E-Bikes, Ski, Snowboards und Zubehör) bei der WW Sport Wörndle GmbH, Dorfstraße 26, 6212 Maurach am Achensee, FN 218652/y, UID ATU53492206 — nachfolgend „Vermieter" —, sowohl bei Online-Reservierung über rent-woerndle.at als auch bei Anmietung vor Ort.
Für Ski- und Snowboardkurse der Skischule gelten gesonderte Bedingungen. Werden Kurs und Ausrüstung gemeinsam gebucht, gelten für den Ausrüstungsteil diese Bedingungen.
2. Zustandekommen des Vertrags
Die Online-Reservierung ist ein verbindliches Angebot des Mieters. Der Mietvertrag kommt mit der Reservierungsbestätigung per E-Mail zustande. Sie enthält Buchungsnummer, Zeitraum, gebuchte Ausrüstung und den Gesamtpreis.
Reservierungen sind frühestens 2 Stunden vor dem gewählten Abholzeitpunkt und höchstens 365 Tage im Voraus möglich. Die Mietdauer beträgt mindestens einen und höchstens 14 Tage; je Reservierung können bis zu 8 Personen erfasst werden.
Die Verfügbarkeitsanzeige während der Buchung gibt den Bestand zum Zeitpunkt der Anfrage wieder. Sollte die reservierte Ausrüstung ausnahmsweise nicht verfügbar sein, stellt der Vermieter gleichwertigen Ersatz bereit oder erstattet einen bereits gezahlten Betrag; ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Bezahlung erfolgt bei der Abholung vor Ort, bar oder mit Karte. Im Buchungsvorgang werden keine Zahlungsdaten erhoben und es wird nichts abgebucht.
Maßgeblich für die Abrechnung ist die tatsächliche Mietdauer in Kalendertagen; Abhol- und Rückgabetag zählen jeweils als Miettag. Bei Abholung ab 12:00 Uhr wird der erste Tag zum reduzierten Halbtagestarif verrechnet.
4. Abholung und Rückgabe
Die Ausrüstung wird zum gewählten Abholzeitpunkt am Standort bereitgehalten:
| Abholung | Verrechnung des ersten Tages |
|---|---|
| ab 9:00 Uhr | ganzer Tag |
| ab 12:00 Uhr | halber Tag |
Die Rückgabe erfolgt bis zum Ende der Öffnungszeiten des vereinbarten Rückgabetages. Bei verspäteter Rückgabe wird jeder angefangene weitere Tag zum gültigen Tagestarif verrechnet.
Der Mieter hat die Ausrüstung bei Übernahme auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese sofort anzuzeigen. Die Anpassung von Ski- und Snowboardbindungen erfolgt anhand der angegebenen Körperdaten; unrichtige Angaben gehen zulasten des Mieters.
5. Stornierung und Nichterscheinen
Bis 24 Stunden vor dem gewählten Abholzeitpunkt ist die Stornierung oder Umbuchung kostenlos — über den Link in der Bestätigungsmail, telefonisch oder per E-Mail unter Angabe der Buchungsnummer.
Danach sowie bei Nichterscheinen behält sich der Vermieter vor, den Mietpreis des ersten Tages in Rechnung zu stellen.
Bei Schlechtwetter oder behördlicher Betriebssperre entstehen keine Kosten. Eine kurze Nachricht genügt; die Ausrüstung kann dann anderweitig vergeben werden.
6. Rücktrittsrecht
Bei Mietverträgen über Sport- und Freizeitausrüstung mit einem fest vereinbarten Zeitraum besteht nach § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht für Verbraucher.
Dieser Hinweis wird dem Mieter vor Abgabe der Reservierung angezeigt. Unabhängig davon gelten die Stornobedingungen nach Punkt 5.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich,
- die Ausrüstung bestimmungsgemäß, schonend und unter Beachtung der örtlichen Vorschriften zu verwenden,
- sie nicht an Dritte weiterzugeben, nicht unterzuvermieten und nicht ins Ausland zu verbringen,
- Fahrräder und E-Bikes bei jedem Abstellen mit dem mitgegebenen Schloss an einem festen Gegenstand abzusperren,
- Schäden, Verlust oder Diebstahl unverzüglich zu melden.
Die Ausrüstung wird ohne Helm verliehen, sofern nicht ausdrücklich mitgebucht. Der Vermieter empfiehlt das Tragen eines Helms; für Minderjährige gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Minderjährige können nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten anmieten. Bei Reservierungen für mehrere Personen haftet die buchende Person für die Einhaltung dieser Bedingungen durch alle Teilnehmer.
8. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe der Geräte bis zur Höhe des Verkaufswertes des ausgeliehenen Produkts. Bei Beschädigung trägt er die Reparaturkosten, bei Verlust oder Diebstahl den Zeitwert.
Der Vermieter ist berechtigt, eine Sicherstellung in Form der Hinterlegung eines Dokuments (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder einer Kaution zu verlangen. Die Hinterlegung gilt nicht als möglicher Kaufpreis für die Ausrüstungsteile.
Dies gilt, soweit nicht das Sorglos-Paket nach Punkt 9 gebucht wurde.
9. Sorglos-Paket
9.1 Gegenstand
Das Sorglos-Paket kann bei der Reservierung gegen einen Aufpreis von 10 % des Mietpreises der jeweiligen Position hinzugebucht werden. Es ist buchbar für Fahrräder, E-Bikes, Kinderräder, Ski, Snowboards, Langlaufausrüstung sowie Winterwander- und Kletterausrüstung — nicht für Zubehör (Punkt 9.4).
Mit Buchung des Sorglos-Pakets verzichtet der Vermieter gegenüber dem Mieter auf die Geltendmachung von Ansprüchen auf
- Ersatz der Reparaturkosten bei Bruchschäden an der gemieteten Ausrüstung und
- Ersatz des Zeitwertes bei Diebstahl der gemieteten Ausrüstung.
9.2 Selbstbehalt
Der Verzicht gilt abzüglich eines Selbstbehalts von 150,00 € je Schadensfall. Diesen Betrag trägt der Mieter; darüber hinaus entstehen ihm keine Kosten, auch wenn Reparatur oder Zeitwert ein Vielfaches davon ausmachen.
Bei mehreren gleichzeitig beschädigten oder gestohlenen Positionen derselben Reservierung fällt der Selbstbehalt einmal an.
Der Selbstbehalt wird dem Mieter vor der Buchung des Sorglos-Pakets angezeigt.
Der Verzicht gilt je Reservierung und je gebuchter Position; nicht mitgebuchte Positionen bleiben von Punkt 8 erfasst.
9.3 Voraussetzungen
Der Verzicht setzt voraus, dass
- mit der Ausrüstung sorgsam umgegangen wurde. Das heißt konkret: Räder waren zum Schadenszeitpunkt mit dem mitgegebenen Schloss an einem festen Gegenstand abgesperrt; Ski, Snowboards und Langlaufausrüstung waren beaufsichtigt oder in einem versperrten Raum, Fahrzeug beziehungsweise Skidepot abgestellt. Vor Hütten und Liftstationen gilt das kurzzeitige Abstellen an einem üblichen Skiständer als beaufsichtigt, sofern die Ausrüstung in Sichtweite bleibt;
- der Schaden dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei der vereinbarten Rückgabe, gemeldet wird;
- bei Diebstahl Anzeige bei einer Polizeidienststelle erstattet und die Anzeigebestätigung vorgelegt wird;
- bei Diebstahl eines Rades Schlüssel und Schloss zurückgegeben werden.
9.4 Nicht erfasst
Der Verzicht gilt nicht bei
- Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Mieters oder der Personen, denen er die Ausrüstung überlassen hat,
- Verlust ohne Diebstahlsnachweis sowie bei unbeaufsichtigtem oder unversperrtem Abstellen,
- Schäden durch bestimmungswidrige Verwendung, Wettkampfeinsatz oder Verwendung unter Alkohol- oder Suchtmitteleinfluss,
- Weitergabe an Dritte entgegen Punkt 7,
- Zubehör und Zusatzausrüstung — Helme, Anhänger, Kindersitze, Trageeinrichtungen, Stöcke, Ski- und Bikezubehör. Der Aufschlag wird darauf nicht verrechnet, entsprechend besteht dafür auch kein Verzicht,
- Beschädigung der Beläge, Kanten und Bindungen durch Fahren auf aperen Stellen, Steinen oder Asphalt sowie bei Ski und Snowboards durch unsachgemäßen Transport — hierbei handelt es sich um vermeidbare Gebrauchsschäden,
- Schäden an Dritten oder deren Sachen — dafür ist das Sorglos-Paket nicht bestimmt; hierfür ist die private Haftpflichtversicherung des Mieters zuständig,
- gewöhnlichem Verschleiß, der ohnehin nicht ersetzt wird.
9.5 Rechtsnatur
Das Sorglos-Paket ist keine Versicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes, sondern ein vertraglicher Verzicht des Vermieters auf eigene Ersatzansprüche gegen den Mieter. Es besteht kein Deckungsverhältnis zu einem Versicherer, und der Mieter erwirbt keine Ansprüche gegen Dritte.
Es besteht keine betragsmäßige Obergrenze. Über den Selbstbehalt hinaus verzichtet der Vermieter unabhängig von der Höhe des Schadens — auch bei hochwertigen E-Bikes.
Der Beitrag wird nicht erstattet, wenn kein Schaden eintritt.
10. Höhere Gewalt
Bei Ausfällen durch höhere Gewalt — insbesondere Wetter, Lawinengefahr, behördliche Anordnungen oder Ausfall von Seilbahn- und Liftanlagen — leistet der Vermieter keinen Ersatz für entgangene Nutzungszeit. Nicht abgeholte Ausrüstung wird in diesen Fällen nicht verrechnet.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle bei der Nutzung der Ausrüstung. Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache des Mieters.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
13. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet info@rent-woerndle.at.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Maurach am Achensee. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts; zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Aufenthaltsstaates des Mieters bleiben unberührt. Vertragssprache ist Deutsch.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters zuständig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Angenommene Angaben
Diese Angaben sind nicht bestätigt und vor dem Echtbetrieb zu prüfen:
| Stelle | Angenommen | Woher die Annahme kommt |
|---|---|---|
| Punkt 13 | Keine Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren | Der Regelfall bei österreichischen Klein- und Mittelbetrieben. Eine Teilnahmepflicht besteht nur bei branchenspezifischer Anordnung |
| Fassung | 5. August 2026 | Tag der Erstellung — beim Freigeben auf das Freigabedatum setzen |
Zusätzlich gehört Punkt 9 (Sorglos-Paket) anwaltlich geprüft: Er beschreibt, worauf der Vermieter im Schadensfall verzichtet, und ist als vertraglicher Verzicht und nicht als Versicherung ausgestaltet. Von dieser Abgrenzung hängt ab, ob dafür eine Konzession nötig wäre.